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Die Fördermöglichkeiten.





Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) greift der Staat seit dem 1. August 2016 Weiterbildungswilligen finanziell noch besser unter die Arme!

Förderung der Kurs- und Prüfungsgebühren ("Einkommens- und vermögensunabhängig")

  • 50 Prozent als Zuschuss und
  • 50 Prozent als Darlehen (das Darlehen ist für die Dauer der Weiterbildung und die Karenzzeit zins- und tilgungsfrei)
  • 50 Prozent Darlehenserlass (Restdarlehen) bei Bestehen der Prüfung

Das heißt, dass im Idealfall bis zu 75 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden.

Für den Abschluss „Betriebsinformatiker (HWK)“ ist die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG möglich.

Sprechen Sie mit dem Amt für Ausbildungsförderung in dem für Sie zuständigen Landsratsamt!




Bildungsgutschein

Sprechen Sie mit ihrem Arbeitsvermittler bei der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter. Von diesen Stellen können Bildungsgutscheine ausgestellt werden.

Liegen die individuellen Voraussetzungen vor, erhält der Weiterbildungsinteressierte von der Agentur für Arbeit einen sogenannten "Bildungsgutschein". Damit eine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert werden kann, muss der entsprechende Kurs nach der AZAV-Verordnung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.

Das ODAV-Lehrinstitut ist ein anerkannter Träger von Weiterbildungsmaßnahmen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Den Bildungsgutschein können Sie dann bei uns für einen entsprechenden Weiterbildungskurs einlösen.

Sprechen Sie mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten!



Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie des Bundes werden Interessenten gefördert, die bei anderen Förderprogrammen nicht berücksichtigt werden können. Insbesondere Erwerbstätige und Berufsrückkehrer werden hier berücksichtigt.
Die Bildungsprämie ist für Vollzeitkurse und berufsbegleitend, oder in ganz oder teilweise blended-learning (e-learning) möglich.
Die Förderung beträgt 50% der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.

Für Sie wichtig zu wissen: Der Prämiengutschein muss vor der verbindlichen Kursanmeldung ausgestellt werden. Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info

Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info



Meisterbonus

Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.05.2019 festgestellt wurde.

Der Meisterbonus wird seit dem 1. September 2013 (Stichtagsregelung) für alle Meisterprüfungen und u.a. für die nachfolgend genannten Fortbildungsprüfungen vergeben:

  • Betriebsinformatiker (HWK)
  • Wirtschaftsinformatiker (HWK)

Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhalten Sie den Bonus durch die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ausbezahlt.

Der Meisterbonus wird nach bestandenener Prüfung zum Betriebsinformatiker von der Bayerischen Staatsregierung ausbezahlt!



Förderung nach §7 SVG für Soldaten

Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillige Wehrdienstleistende (FWDL) können während ihrer Dienstzeit nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) gefördert werden.

Die Anträge auf Förderung müssen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn bei den zuständigen Berufsförderungsdiensten gestellt werden.

Ihr zuständiger Berufsförderungsdienst berät Sie gerne!



Qualifizierungschancengesetz

Unternehmen und Angestellte erhalten mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ staatliche Fördermöglichkeiten, sich weiterzubilden oder umzuschulen. Unternehmen werden durch finanzielle Hilfen darin bestärkt, nachhaltig in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren und Kompetenzen zu fördern

Grundsätzlich gibt es zwei Förderwege innerhalb der Qualifizierungsoffensive:

Abschlussorientierte Qualifizierung (ehemals WegeBau).
Maßnahmenziel: Nachträglicher Erwerb eines Berufsabschlusses z. B. Kauffrau/-mann für Büromanagement

Anpassungsqualifizierung.
Maßnahmenziel: alle sonstigen Weiterbildungen. Diese sollten:

...über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
...nicht im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen. Z.B. Zertifizierte Fachkraft für die Lohn- und Gehaltsabrechnung

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Sprechen Sie mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten!

Steuerliche Auswirkungen

Aufwendungen, die aus der Inanspruchnahme eines Darlehens entstehen sowie Lehrgangs-, Prüfungs- und Unterbringungskosten, können Sie beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen.

Jürgen Uttendorfer

In allen Phasen Ihrer Lehrgangsanmeldung:

Wir sind für Sie erreichbar. Egal ob telefonisch, persönlich oder online.

Melden Sie sich jederzeit bei unseren kompetenten Ansprechpartnern!